Warum Verkehrssicherung bei Hubarbeitsbühnen
Verkehrssicherung Hubarbeitsbühnen ist mehr als Absperrmaterial – sie schützt Personen, sichert Ihre Baustelle rechtlich ab und minimiert Betriebsunterbrechungen. Unsere These: Wenn Sie die Beantragung von Genehmigungen und die Absicherung an einen erfahrenen Vermieter auslagern, sparen Sie Zeit, reduzieren Haftungsrisiken und können sich auf die eigentliche Arbeit konzentrieren.
Full‑Service für Genehmigungen und Absicherung
Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation rund um Aufstellgenehmigungen und Absicherung. Dazu gehören die Beantragung der Sondernutzungsgenehmigung Hubarbeitsbühne und der verkehrsrechtlichen Anordnung, die Erstellung und Umsetzung einer RSA Absperrplanung Hubarbeitsbühne (z. B. Regelplan C II/1), Vor‑Ort‑Begutachtungen, Bereitstellung von Absperrmaterialen und auf Wunsch die Bereitstellung geschulten Personals zur Umsetzung der Verkehrsabsicherung. Vorteil für Sie: ein zentraler Ansprechpartner, abgestimmte Termine und rechtssichere Dokumentation.
Grundlagen & Pflichten für Ihren Einsatz
Für unsere Mietkunden sind einige rechtliche Anforderungen besonders wichtig: Vor Beginn der Arbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen; Bediener müssen entsprechend unterwiesen sein; die geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist bereitzustellen; Abstände zu elektrischen Anlagen und Hinweise aus der Bedienungsanleitung sind zu beachten. Für Aufstellungen im öffentlichen Raum sind in der Regel eine Sondernutzungsgenehmigung Hubarbeitsbühne und ein Verkehrszeichenregelplan nach RSA erforderlich. Wir beraten Sie zu den relevanten Vorgaben (z. B. EN‑Normen, Arbeitsschutzgrundsätze) und unterstützen bei der Umsetzung, damit Ihre Arbeiten rechtssicher durchgeführt werden.
Verkehrsrechtliche Anordnung & Sondernutzung
Nach Ihrer Anfrage planen wir wie folgt:
- Vor‑Ort‑Begutachtung zur Prüfung von Untergrund, Platzbedarf und Gefährdungen
- Erstellung eines Regelplans (z. B. RSA C II/1) und aller erforderlichen Unterlagen
- Einreichung der Sondernutzungsgenehmigung und der verkehrsrechtlichen Anordnung bei der zuständigen Behörde
- Umsetzung der Absperrung und Durchführung der Arbeiten
- Abbau und Dokumentation
Bitte planen Sie als Vorlaufzeit mindestens ca. 4 Wochen ein — je nach Stadt/Behörde kann die Bearbeitungszeit variieren. Für kurzfristige Einsätze sprechen Sie uns an; wir prüfen mögliche kurzfristige Lösungen und begleiten die Behördenkommunikation.
Häufige Fragen
F: Was sind die Kosten für Genehmigungen und Absicherung?
A: Die Kosten variieren stark und hängen maßgeblich von der Stadt und dem Umfang der Sperrung ab. Fordern Sie ein Angebot bei uns an — wir kalkulieren transparent und örtlich passend.
F: Wie lange dauert die Beantragung?
A: Rechnen Sie mit ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit; die Dauer kann je nach Kommune länger oder kürzer sein.
F: Kann ich ohne Genehmigung aufstellen, um Zeit zu sparen?
A: Arbeiten ohne erforderliche Genehmigung bergen rechtliche Risiken. Wenn Sie erwischt werden, können Gebühren nachträglich fällig werden und zusätzlich Bußgelder anfallen. Wir empfehlen immer eine ordnungsgemäße Beantragung.
F: Was müssen wir als Auftraggeber vorbereiten?
A: Stellen Sie uns Lagepläne, gewünschte Zeitfenster und Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Wir übernehmen dann die Behördenschnittstelle und die technische Absicherung.
Fazit
Eine sorgfältige Verkehrssicherung und ein professionelles Genehmigungsmanagement sind entscheidend für sichere, rechtssichere Einsätze mit Hubarbeitsbühnen. Nutzen Sie unseren Full‑Service — wir kümmern uns um Genehmigungen, Absperrplanung und Umsetzung, damit Ihre Arbeiten termingerecht und sicher ablaufen.