Sofort anrufen? +49 221 888110-200
Mobilift

Wir übernehmen Ihre UVV

UVV: Unfälle vermeiden & Haftung reduzieren

Die UVV Prüfung Hebebühne ist für Betreiber mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie gewährleistet die Betriebssicherheit, schafft Nachweisbarkeit gegenüber Behörden und reduziert Haftungsrisiken. Mobilift übernimmt für Sie die jährliche Hebebühnenprüfung sowie auf Wunsch außerordentliche Prüfungen nach Änderungen oder Instandsetzungen — schnell vor Ort im Großraum Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen (insbesondere Köln und Aachen genannt) und bundesweit. Unsere These: Nur regelmäßige, fachgerechte Prüfungen verbunden mit einer rechtssicheren Dokumentation schützen Ihre Mitarbeiter, sichern den Betrieb und geben Ihnen Planungssicherheit.

Warum UVV‑Prüfungen Pflicht sind

UVV‑Prüfungen stützen sich auf gesetzliche Vorgaben und anerkannte Regelwerke, die Betreiber zur Durchführung und Dokumentation verpflichten. Die Grundlage bildet vornehmlich die Betriebssicherheitsverordnung (§14) in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 308‑002 (Prüfung nach DGUV 308‑002); daraus ergibt sich die Prüfpflicht Hebebühne für Verantwortliche.
  • Rechtliche Grundlagen: Betriebssicherheitsverordnung §14; DGUV Grundsatz 308‑002; ergänzende Normen (z. B. DIN EN 280).
  • Relevanz für Betreiber: Einhaltung von Prüfintervall Hebebühne (in der Praxis in der Regel jährliche Hebebühnenprüfung), Nachweispflichten gegenüber Unfallversicherungsträgern und Behörden.
  • Konkreter Nutzen: Verminderung von Ausfallzeiten durch frühzeitige Mängelerkennung, geringeres Haftungsrisiko, Nachweisführung im Schadensfall und planbare Instandhaltungskosten.

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen die wiederkehrende jährliche Hebebühnenprüfung und ergänzend außerordentliche Prüfungen nach Änderungen oder wesentlichen Instandsetzungen an. Für Sie bedeutet das: verlässliche, fachgerechte Prüfungen ohne Verwaltungsaufwand.
  • Leistungsumfang der jährlichen Prüfung: Sicht‑ und Funktionsprüfung, Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Prüfung von Tragmitteln (Seile, Ketten, Spindeln), Funktions‑ und Bremsproben mit Prüflast sowie erforderliche elektrische, hydraulische oder pneumatische Messungen.
  • Außerordentliche Prüfungen: Prüfungen nach Änderungen der Konstruktion oder nach wesentlichen Instandsetzungen; Entscheidung über Umfang basierend auf Gefahrenanalyse (wird bei Bedarf von Mobilift vorgenommen).
  • Ablauf bei Mobilift: Anfrage → Angebot anfordern → Terminvereinbarung → Vorbereitung durch Betreiber (Bereitstellung Prüfbuch & Unterlagen) → Vor‑Ort‑Prüfung durch Sachkundige → Erstellung des rechtssicheren Prüfberichts → Nachverfolgung ggf. notwendiger Maßnahmen.
  • Personal und Qualifikation: Prüfungen werden durch zur Prüfung befähigte Sachkundige durchgeführt; bei komplexen Änderungen ziehen wir Sachverständige hinzu, um die Anforderungen aus DGUV 308‑002 abzudecken.
  • Mängelbeseitigung: Gefundene Mängel dokumentieren wir mit Priorität und Fristen; auf Wunsch beseitigt Mobilift die Mängel direkt oder koordiniert die Reparatur.

Rechtssichere Dokumentation: Prüfbericht und Prüfbuch

Eine rechtsichere Dokumentation ist der Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht und essentiell bei Prüfpflichten und Versicherungsfragen. Mobilift stellt sicher, dass Prüfberichte und Einträge ins Prüfbuch den formalen Anforderungen entsprechen und alle relevanten Informationen enthalten.
  • Kernelemente der Dokumentation: Stammdaten der Hebebühne (Hersteller, Typ, Fabriknummer, Baujahr, Tragfähigkeit), Prüfdatum, Umfang der Prüfung, Name und Qualifikation der Prüfperson, detaillierte Befunde mit Priorisierung, Bewertung zur Betriebsfreigabe und Unterschriften.
  • Formale Anforderungen und Aufbewahrung: Dokumente erfüllen die Vorgaben gemäß DGUV 308‑002; empfohlen wird Aufbewahrung mindestens 10 Jahre, idealerweise über die Lebensdauer der Hebebühne.
  • Nachverfolgung und Nachprüfungen: Mobilift dokumentiert Nacharbeiten, bestätigt Mängelbeseitigung und führt ggf. Nachprüfungen durch, sodass Ihre Nachweiskette lückenlos bleibt.

Häufige Fragen

Bei Prüfungen tauchen immer wieder ähnliche Fragen und Bedenken auf; Mobilift beantwortet diese praxisnah, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
  • „Das ist zu teuer.“ — Präventive Prüfungen sind eine Investition in Risikovermeidung: Vermeidung hoher Folgekosten durch Ausfälle, Schadensersatz oder Bußgelder; Kosten werden durch weniger ungeplante Stillstandzeiten und reduzierte Haftungsrisiken relativiert.
  • „Wir prüfen intern.“ — Interne Prüfungen sind möglich, sofern die prüfenden Personen die Anforderungen an Sachkundige erfüllen; andernfalls birgt dies Haftungsrisiken. Externe Prüfungen bieten Neutralität und Entlastung.
  • „Unsere Maschine ist alt.“ — Auch ältere Hebebühnen unterliegen der Prüfpflicht; bei wesentlichen Änderungen oder Zweifeln empfiehlt sich eine außerordentliche Prüfung und ggf. Nachrüstung. Mobilift berät zu weiterführenden Maßnahmen.
  • „Wie lange dauert eine Prüfung?“ — Abhängig von Typ und Zustand der Hebebühne; übliche Dauer: einige Stunden bis ein Arbeitstag. Mobilift gibt vorab ein Zeitfenster im Angebot an.
  • „Welche Unterlagen benötigen Sie?“ — Prüfbuch, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung (falls vorhanden) und Nachweise über Änderungen/Instandsetzungen; Mobilift unterstützt bei der Zusammenstellung.

Fazit

Die jährliche Hebebühnenprüfung und gegebenenfalls außerordentliche Prüfungen nach Änderungen sind Pflicht und Schutz zugleich. Mit Mobilift erhalten Sie fachkundige Prüfungen nach DGUV 308‑002, eine rechtssichere Dokumentation und auf Wunsch schnelle Mängelbeseitigung vor Ort. So reduzieren Sie Risiken, erfüllen Ihre Prüfpflichten und sichern den zuverlässigen Betrieb Ihrer Hebebühnen.