
Mit unserer SYSTEM-CARD Hubarbeitsbühne gewährleisten wir die Sicherheit von Bedienern und aller Menschen in deren Umgebung. Außerdem gewährleistet nur geschultes Personal einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf auf Ihrer Baustelle. Mit der international anerkannten SYSTEM-CARD Hubarbeitsbühne sind Sie daher immer auf der sicheren Seite!
Unsere Bedienerschulung erfüllt die hohen Anforderunge
n aktueller DGUV- und ISO-Vorschriften. Dadurch ist sichergestellt, dass unsere zertifizierten Bedienausweise sowohl in Deutschland als auch international von Prüfbehörden und Auftraggebern akzeptiert wird.
Alle Teilnehmenenden durchlaufen ein zweistufiges Schulungskonzept. Zunächst erfolgt eine theoretische Ausbildung. Teilnehemende werden hier mit den wesentlichen Grundlagen zur sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen vertraut gemacht. Dazu gehören unter anderem das herstellen von sicheren Arbeitsbedingungen, das sichere Aufstellen von Arbeitsbühnen, dem Einfluss von Wind und die rechtlichen Grundlagen nach nationaler Gesetzgebung. Eine Lernstandskontrolle am Ende der theoretischen Ausbildung stellt sicher, dass alle notwendigen Kentnisse sicher beherscht werden.
Im Anschluss erfolgt die praktische Ausbildung am Gerät. Bei den Teilnehmenden sind dazu keine Vorkentnisse notwendig. Unsere Ausbilder erläutern unmittelbar am Gerät die wichtigsten Merkmale und Sicherheitseinrichtungen. Die Teilnehmenden probieren unter anderem die Nutzung des Notablass und erproben die Gerätenutzung an den technischen Grenzen der Maschine. Auch die praktische Ausbildung endet mit einer Überprüfung der Fähigkeiten aller Teilnehmenden.
Insgesamt erfolgt die Ausbildung auf bis zu zwei Bauarten innerhalb von 8 Stunden. Davon nehmen sowohl Theorie als auch Praxis jeweils ca. 4 Stunden in Anspruch. Für das leibliche Wohl der Teilnehmenden ist derweil gesorgt. So können sich alle Teilnehmenden ganz auf die Ausbildung konzentrieren.
Die Ausbildung im rahmen der SYSTEM-CARD Hubarbeitsbühne erfolgt nach DGUV Grunsatz 308-008. Dieser Grundsatz beschreibt die rechtssichere Ausbildung von Personen zum Führen von Hubarbeitsbühnen. Dabei unterscheidet der Grundsatz zwischen folgenden Bauarten:
Jede Bauart wird in einem separaten Praxis-Training geschult. Pro Schulungstag kann eine Ausbildung auf bis zu zwei Bauarten erfolgen.
Alternativ zu einer Schulung in Präsenz bieten wir Ihnen die Möglichkeit den theoretischen Teil zu entkoppeln und vorab online zu absolvieren. Ihr Vorteil: Bei der Einsatzplanung ihrer Mitarbeitenden bleiben Sie maximal flexibel! Die vierstündige Schulung kann jederzeit unterbrochen, und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. So können alle Teilnehmenden in Ihrem eigenen Tempo die Schulung absolvieren. Außerdem muss die Schulung ihrer Mitarbeitenden nicht zeitgleich erfolgen. Dadurch bleiben Ihnen kontinuierlich Mitarbeitende in ihrem Alltag verfügbar.
Im Anschluss an die theoretische Ausbildung erfolgt eine praktische Schulung vor Ort in einem unserer bundesweiten Schulungszentren. Da die teilnehmenden den theoretischen Teil bereits absolviert haben, benötigen die Teilnehmer nur 4 Stunden vor Ort.
Fünf Jahre nach der ersten Ausbildung erfolgt eine theoretische Wiederholungsschulung der Teilnehmenden. Eine erneute Ausbildung ist für die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden unerlässlich. Schließlich müssen die theoretischen Kenntnisse wieder an den Stand der Technik angepasst werden. Moderne Hubarbeitsbühnen werden von den Herstellern kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet. Nur wer den Umgang mit Ihnen beherrscht, kann einen sicheren Arbeitsablauf garantieren. Eine Wiederholungsschulung kann wahlweise vollständig Online, oder in einem unserer bundesweiten Schulungszentren erfolgen. Die Teilnehmenden benötigen ca. 4 Stunden für die Auffrischung. Die Gültigkeit der SYSTEM-CARD verlängert sich im Anschluss um weitere 5 Jahre. Und das Beste daran: Die Wiederholungsschulung kann zusätzlich auch als jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 anerkannt werden!
Ihre Mitarbeitenden sind bundesweit für Sie im Einsatz? Kein Problem! Wir bieten Ihnen die Ausbildung aller Ihrer Mitarbeitenden in ganz Deutschland an. Ihr Ansprechpartner kümmert sich um die Koordination aller Termine. Sie müssen nichts weiter tun, als die Einladungen an Ihre Mitarbeitenden weiterzuleiten.
Bei der Übernahme von Mietgeräten erhalten Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Geräteübergabe eine Einweisung in das Gerät. Ist diese Einweisung nicht bereits ausreichend? Nein! Im Rahmen der Geräteübergabe erläutern wir Ihren Mitarbeitenden lediglich die Besonderheiten dieser Maschine. Der anzuwendende DGUV Grundsatz 308-008 beschreibt dagegen eine von den Geräten unabhängige, ganztägige Ausbildung des Bedieners. Dabei erlernt der Bediener nicht nur die Funktionsweise des Bedienpultes, sondern erhält z.B. auch Informationen zur korrekten Nutzung der Sicherheitseinrichtungen, möglichen Gefahrenquellen oder der Berechnung von auftretenden Kräften zur Überprüfung der Bodentragfähigkeit.