
Hubarbeitsbühnen sind effiziente Helfer bei Montage, Wartung und Bauarbeiten – bergen aber auch Risiken. Deshalb schreibt das Arbeitsschutzrecht nicht nur Ausbildung und Unterweisung vor, sondern verlangt auch, dass Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen, schriftlich beauftragt werden. Für viele Unternehmen ist das eine Herausforderung in der praktischen Umsetzung. Gut zu wissen: Alle Teilnehmer unserer SYSTEM-CARD Schulung Hubarbeitsbühne erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Sicherheitsheft. Darin ist eine Vorlage für die schriftliche Beauftragung enthalten, die der Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben kann. Das Sicherheitsheft lässt sich zusammen mit dem Prüfbuch der PSAgA in der Dokumententasche der PSAgA mitführen – praktisch, übersichtlich und rechtssicher. In diesem Artikel erklären wir, warum die schriftliche Beauftragung wichtig ist, welche Angaben sie enthalten sollte und wie Sie das Sicherheitsheft gezielt einsetzen können.
Die schriftliche Beauftragung ist kein bloßes Formalium. Sie erfüllt mehrere wichtige Funktionen:
Rechtlich stützen sich diese Anforderungen auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie auf DGUV-Regeln und -Grundsätze (z. B. DGUV Regel 100-500/100-501 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008).
Eine Person darf nur beauftragt werden, wenn sie:
Zu den Anforderungen an die Bediener von Hubarbeitsbühnen findest du weitere Informationen in unserem Artikel: Wer darf Hubarbeitsbühnen bedienen?
Neu und besonders praktisch: Alle Teilnehmer der SYSTEM-CARD Schulung Hubarbeitsbühne erhalten ein Sicherheitsheft. Wichtigste Vorteile:
Alternativ zur einmaligen oder projektbezogenen Beauftragung kann die Erlaubnis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen auch bereits im Arbeitsvertrag geregelt werden. Die Vorteile dieser vertraglichen Lösung:
Wichtig: Diese Option ist praktisch nur bei Neueinstellungen sinnvoll und umsetzbar — sie sollte bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
Die schriftliche Beauftragung ist ein zentraler Baustein für sicheren Hubarbeitsbühnen-Einsatz. Mit der SYSTEM-CARD und dem beiliegenden Sicherheitsheft erhalten Sie ein praktisches Werkzeug: Die Beauftragungsvorlage kann sofort durch den Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden, und die Mitarbeitenden führen das Heft gemeinsam mit dem Prüfbuch der PSAgA in der Dokumententasche mit. So sind Schulungsnachweis, Beauftragung und PSA-Dokumentation jederzeit verfügbar — das spart Zeit, erhöht die Sicherheit und schafft Rechtssicherheit im Ernstfall.
Sie möchten Vorlagen, ein Sicherheitsheft oder eine SYSTEM-CARD Schulung für Ihr Team? Oder suchen Sie kurzfristig eine Arbeitsbühne in Köln, Bonn oder Aachen? Mobilift unterstützt Sie: Mietbühnen, Schulungen, Betriebsanweisungen und Service aus einer Hand. Kontaktieren Sie Ihre Mobilift-Niederlassung in Köln (Köln-Proz, Köln-Pesch) oder Aachen — wir beraten Sie gern und stellen sicher, dass Ihre Beauftragungen vollständig, praktikabel und rechtssicher sind.