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Mobilift

Schriftliche Beauftragung für Bediener

Arbeitssicherheit

Hubarbeitsbühnen sind effiziente Helfer bei Montage, Wartung und Bauarbeiten – bergen aber auch Risiken. Deshalb schreibt das Arbeitsschutzrecht nicht nur Ausbildung und Unterweisung vor, sondern verlangt auch, dass Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen, schriftlich beauftragt werden. Für viele Unternehmen ist das eine Herausforderung in der praktischen Umsetzung. Gut zu wissen: Alle Teilnehmer unserer SYSTEM-CARD Schulung Hubarbeitsbühne erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Sicherheitsheft. Darin ist eine Vorlage für die schriftliche Beauftragung enthalten, die der Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben kann. Das Sicherheitsheft lässt sich zusammen mit dem Prüfbuch der PSAgA in der Dokumententasche der PSAgA mitführen – praktisch, übersichtlich und rechtssicher. In diesem Artikel erklären wir, warum die schriftliche Beauftragung wichtig ist, welche Angaben sie enthalten sollte und wie Sie das Sicherheitsheft gezielt einsetzen können.

Warum die schriftliche Beauftragung notwendig ist

Die schriftliche Beauftragung ist kein bloßes Formalium. Sie erfüllt mehrere wichtige Funktionen:

  • Rechtlicher Nachweis: Arbeitgeber dokumentieren damit, dass die Bedienperson ausgebildet und befähigt ist.
  • Sicherheitsorganisation: Es legt fest, für welche Maschinentypen und unter welchen Bedingungen jemand eingesetzt werden darf.
  • Versicherungsnachweis: Die Beauftragung dient dem Mitarbeitenden als Nachweis, dass die Maschine für einen betrieblichen Zweck genutzt wurde. Im Falle eines Unfalls ist das relevant, um zu klären, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt und damit Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen.

Rechtlich stützen sich diese Anforderungen auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie auf DGUV-Regeln und -Grundsätze (z. B. DGUV Regel 100-500/100-501 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008).

Wer darf beauftragen — und wer nicht?

  • Zuständig ist in der Regel der Unternehmer oder die Unternehmerin; die Beauftragung kann jedoch an autorisierte Führungskräfte delegiert werden.
  • Die beauftragende Person muss sicherstellen können, dass die Bedienperson die erforderliche Ausbildung, Unterweisung und Praxis besitzt.

Voraussetzungen für eine Beauftragung

Eine Person darf nur beauftragt werden, wenn sie:

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • körperlich und geistig für die Aufgabe geeignet ist
  • in der Bedienung der jeweiligen Hubarbeitsbühne unterwiesen wurde,
  • ihre Befähigung gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen hat,
  • ggf. den erforderlichen Führerschein für Fahrten auf der Straße hat.

Zu den Anforderungen an die Bediener von Hubarbeitsbühnen findest du weitere Informationen in unserem Artikel: Wer darf Hubarbeitsbühnen bedienen?

Das SYSTEM-CARD Sicherheitsheft — praktische Hilfe für die Beauftragung

Neu und besonders praktisch: Alle Teilnehmer der SYSTEM-CARD Schulung Hubarbeitsbühne erhalten ein Sicherheitsheft. Wichtigste Vorteile:

  • Vorlage für schriftliche Beauftragung enthalten: Arbeitgeber können diese schnell ausfüllen und unterschreiben.
  • Portabilität: Mitarbeitende können das Sicherheitsheft zusammen mit dem Prüfbuch der PSAgA in der Dokumententasche der PSAgA mitführen. Damit sind Schulungsnachweis, Beauftragung und PSA-Dokumentation stets griffbereit.
  • Maschinenspezifisch: Das Heft dokumentiert, für welche Bauarten die Befähigung nachgewiesen wurde — ideal für die Kontrolle vor Ort, z. B. beim Einsatz einer gemieteten arbeitsbühne in Köln oder hubsteiger in Aachen.

Beauftragung im Arbeitsvertrag — Druck vermeiden und Mitteilungspflichten regeln

Alternativ zur einmaligen oder projektbezogenen Beauftragung kann die Erlaubnis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen auch bereits im Arbeitsvertrag geregelt werden. Die Vorteile dieser vertraglichen Lösung:

  • Keine wiederholten Einzelbeauftragungen: Die Erlaubnis gilt von Beginn an und entfällt das fortlaufende Ausstellen von gesonderten Beauftragungen.
  • Vermeidung von Drucksituationen: Mitarbeitende müssen nicht bei jedem Einsatz erneut unterschreiben und fühlen sich dadurch weniger gezwungen, gesundheitliche oder rechtliche Einschränkungen zu verschweigen.
  • Mitteilungspflicht verankern: Der Arbeitnehmer kann vertraglich verpflichtet werden, Änderungen (z. B. gesundheitliche Probleme, Entzug von Führerscheinen) unverzüglich zu melden.
  • Administrative Erleichterung: Weniger Verwaltungsaufwand bei Einsatzplanung und Kontrolle, da die Erlaubnis bereits dokumentiert ist.
  • Rechtliche Klarheit: Klare vertragliche Regelungen verbessern die Nachweisführung gegenüber Dritten und können die Position des Arbeitgebers in Konfliktfällen stärken.

Wichtig: Diese Option ist praktisch nur bei Neueinstellungen sinnvoll und umsetzbar — sie sollte bei Vertragsabschluss vereinbart werden.

Klar dokumentieren, sicher arbeiten

Die schriftliche Beauftragung ist ein zentraler Baustein für sicheren Hubarbeitsbühnen-Einsatz. Mit der SYSTEM-CARD und dem beiliegenden Sicherheitsheft erhalten Sie ein praktisches Werkzeug: Die Beauftragungsvorlage kann sofort durch den Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden, und die Mitarbeitenden führen das Heft gemeinsam mit dem Prüfbuch der PSAgA in der Dokumententasche mit. So sind Schulungsnachweis, Beauftragung und PSA-Dokumentation jederzeit verfügbar — das spart Zeit, erhöht die Sicherheit und schafft Rechtssicherheit im Ernstfall.

Sie möchten Vorlagen, ein Sicherheitsheft oder eine SYSTEM-CARD Schulung für Ihr Team? Oder suchen Sie kurzfristig eine Arbeitsbühne in Köln, Bonn oder Aachen? Mobilift unterstützt Sie: Mietbühnen, Schulungen, Betriebsanweisungen und Service aus einer Hand. Kontaktieren Sie Ihre Mobilift-Niederlassung in Köln (Köln-Proz, Köln-Pesch) oder Aachen — wir beraten Sie gern und stellen sicher, dass Ihre Beauftragungen vollständig, praktikabel und rechtssicher sind.