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PSA und PSAgA auf Abeitsbühnen

Arbeitssicherheit

Der sichere Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist ein zentrales Thema im Arbeitsschutz, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte von höchster Bedeutung ist. Eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen in diesem Kontext ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA), insbesondere die PSA gegen Absturz (PSAgA). Doch besteht wirklich eine generelle Pflicht zum Tragen dieser Ausrüstung? Welche technischen Anforderungen müssen erfüllt sein, und wer ist eigentlich verantwortlich für die Umsetzung der Sicherheitsstandards?

In diesem Artikel beleuchten wir diese und weitere Fragen im Detail und geben Ihnen einen fundierten Überblick über die aktuellen Regelungen und Best Practices.

Ist das Tragen einer PSA auf Hubarbeitsbühnen verpflichtend?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz in Hubarbeitsbühnen wird nicht pauschal durch die vorhandenen Vorschriften als verpflichtend vorgeschrieben. Stattdessen hängt die Notwendigkeit des Tragens von mehreren Faktoren ab, die in der konkreten Situation berücksichtigt werden müssen.

Die Gefährdungsbeurteilung spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Insbesondere der sogenannte Peitscheneffekt oder Katapulteffekt muss in der Beurteilung berücksichtigt werden. Dieser Effekt kann insbesondere beim Einsatz von Teleskoparbeitsbühnen auftreten und stellt eine erhebliche Gefahr für die Beschäftigten dar.

Der Peitscheneffekt: Eine unterschätzte Gefahr

Der Peitscheneffekt ist ein physikalisches Phänomen, das bei Hubarbeitsbühnen zu gefährlichen Situationen führen kann. Wenn die Arbeitsbühne plötzlich in Schwingung gerät, kann dies dazu führen, dass Personen aus der Arbeitsbühne geschleudert werden. Dies kann insbesondere in folgenden Situationen auftreten:

  • Wenn vorbeifahrende Fahrzeuge die Bühne streifen
  • Wenn sich der Ausleger durch nachgebenden Untergrund plötzlich bewegt
  • Wenn sich die Bühne in der Konstruktion verhakt und der Ausleger beim Freifahren plötzlich ins Schwingen kommt
  • Wenn der Ausleger beim Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne durch das Überfahren eines Bordsteines oder beim Durchfahren von Bodenwellen heftig ins Schwingen kommt

Auch beim Baumbe Schnitt kann die Arbeitsbühne eingeklemmt werden, was zu ähnlichen Risiken führt. Aufgrund dieser Gefahren wird ein Anlegen von PSA gegen Absturz mit kurzem Verbindungsmittel in allen Auslegerbühnen dringend empfohlen, auch wenn es nicht explizit als verpflichtend vorgeschrieben ist.

Wann wird die PSA-Pflicht konkret?

Trotz der fehlenden pauschalen Vorschrift gibt es spezifische Situationen, in denen das Tragen einer PSA gegen Absturz verpflichtend wird:

  1. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung: Wenn die Gefährdungsbeurteilung den Peitscheneffekt als notwendige Maßnahme identifiziert, muss PSA gegen Absturz getragen werden.
  2. Aufgrund der Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers: Wenn der Hersteller die Benutzung der PSA gegen Absturz als notwendige Maßnahme vorschreibt, ist dies zu befolgen.
  3. Auf Anforderungen des Bauherrn: Wenn der Bauherr auf seiner Baustelle die Benutzung der PSA gegen Absturz festlegt, müssen diese Vorgaben umgesetzt werden.

Technische Anforderungen an die PSA gegen Absturz

Die PSA gegen Absturz muss bestimmten technischen Anforderungen entsprechen, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Diese Anforderungen sind detailliert in den einschlägigen Regelwerken festgelegt.

Die maximale Verbindungsmittellänge

Eine der wichtigsten technischen Anforderungen ist die maximale Länge des Verbindungsmittels zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Versuche haben ergeben, dass die maximale Verbindungsmittellänge auf 1,8 Meter begrenzt werden muss. Dies gilt einschließlich Karabiner und anderer Verbindungselemente.

Das Verbindungsmittel sollte immer so kurz wie möglich gehalten werden, um ein Herausschleudern zu verhindern. Ein Falldämpfer ist zwingend erforderlich, um die plötzliche Krafteinwirkung auf den Anschlagpunkt möglichst gering zu halten.

Die Anschlagpunkte

Innerhalb der Arbeitsbühne müssen vom Hersteller vorgesehene Anschlagpunkte für Personenrückhaltesysteme in der Anzahl der zugelassenen Personen vorhanden sein. Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss geeignete PSA gegen Absturz zur Verfügung stellen, und die Personen haben die Ausrüstung in der Arbeitsbühne zu benutzen.

Die Komponenten der PSAgA

Eine vollständige PSA gegen Absturz besteht aus mehreren Komponenten:

  • Ganzkörpergurt (Auffanggurt): Dieser muss auf die Körpergröße eingestellt werden. Eine feste Einstellung der Gurte ist entscheidend, da bei zu lockerer Einstellung eine schwere Verletzungsgefahr besteht.
  • Verbindungsmittel: Mit Bandfalldämpfer und auf Länge einstellbar (max. 1,8 m Systemlänge), so kurz wie möglich.
  • Alternativ: Für fahrbare Hubarbeitsbühnen kann auch ein Höhensicherungsgerät verwendet werden.

Zulassungen und Standards

Die PSAgA muss zugelassen sein nach dem „Prüfgrundsatz für PSA gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen“ sowie nach der Kartenprüfung nach CNB/P11.060. Die Krafteinteilung erfolgt über 2-fache 90° Kante mit einem Kantenumfang von 0,5 mm. Die maximale Verwendungslänge beider Systeme beträgt 1,80 m.

Verantwortlichkeiten: Wer ist für die PSA zuständig?

Die Umsetzung der PSA-Vorschriften ist eine gemeinsame Aufgabe verschiedener Beteiligter. Jeder hat dabei spezifische Verantwortlichkeiten, die im Folgenden erläutert werden.

Die Verantwortung des Unternehmers

Der Unternehmer oder die Unternehmerin trägt die Hauptverantwortung für die Bereitstellung und Umsetzung der PSA gegen Absturz. Dies umfasst:

  • Die Bereitstellung von geeigneter PSA gegen Absturz
  • Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Die Unterweisungen und Übungen zur sachgerechten Anwendung von PSA gegen Absturz
  • Die Festlegung tragfähiger Anschlagpunkte auf dem Baukörper

Die Verantwortung der Führungskraft

Die Führungskräfte haben ebenfalls spezifische Pflichten in Bezug auf die PSA gegen Absturz. Dazu gehören:

  • Die Überwachung der Einhaltung der PSA-Vorschriften
  • Die Sicherstellung, dass alle Beschäftigten die PSA korrekt verwenden
  • Die Koordination der Unterweisungen und Schulungen

Die Verantwortung des Bedieners

Der Bediener der Arbeitsbühne hat ebenfalls wichtige Pflichten:

  • Die tägliche Prüfung der Schutzausrüstung vor der Benutzung auf Mängel und Beschädigungen
  • Die korrekte Benutzung der Ausrüstung in der Arbeitsbühne
  • Die Meldung von Mängeln oder Beschädigungen

Die Verantwortung des Prüfers

Die PSA gegen Absturz muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, von einer zur Prüfung befähigten Person hinsichtlich möglicher Beschädigungen überprüft werden. Diese jährliche Prüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitsmanagements.

Rechtliche Grundlagen: Wo sind die Regelungen festgelegt?

Die Regelungen zur PSA auf Hubarbeitsbühnen sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Regelwerken festgelegt. Ein Überblick über die wichtigsten Vorschriften:

Gesetzliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln und ist eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung legt Anforderungen an Arbeitsstätten fest, die auch für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen relevant sind.
  • Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung): Diese Verordnung regelt die Sicherheit von Maschinen und Arbeitsmitteln.

DGUV Regelwerke

Das DGUV-Regelwerk bietet detaillierte Vorgaben zur Sicherheit im Arbeitsleben:

  • DGUV Vorschrift 1: „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 3 und 4: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • DGUV Regel 100-500: Kapitel 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“
  • DGUV Regel 100-501: „Betreiben von Arbeitsmitteln“
  • DGUV Regel 112-198: „Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“
  • DGUV Regel 112-199: „Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“

Normen und Standards

  • DIN EN 280: Diese Norm regelt die Sicherheit von Hubarbeitsbühnen.
  • BGR/GUV-R 500: „Betreiben von Arbeitsmitteln“, Kap. 2.10 „Hebebühnen“
  • BGR/GUV-R 198: „Einsatz von Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“
  • BGR/GUV-R 199: „Benutzung von Persönliche Schutzausrüstung zum Retten aus Höhen und Tiefen“
  • BGI 720: „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“

Weitere PSA-Arten auf Hubarbeitsbühnen

Neben der PSA gegen Absturz gibt es weitere Arten von persönlicher Schutzausrüstung, die auf Hubarbeitsbühnen verwendet werden müssen oder sollten:

  • Fußschutz
  • Gehörschutz
  • Handschutz und Hautschutz
  • Wetterschutzkleidung
  • Gesichtsschutz
  • Besondere Schutzkleidung (z.B. beim Baumschnitt)

Alle diese PSA-Arten tragen zur Sicherheit der Beschäftigten bei und sollten entsprechend der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden.

Ausbildung und Unterweisung: Ein wichtiger Aspekt der Sicherheit

Die sachgerechte Anwendung der PSA gegen Absturz setzt eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung voraus. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und gehört zu den Pflichten des Unternehmers.

Basisschulung

Die Basisschulung „Benutzung PSAgA“ nach DGUV R 112-199 dauert in der Regel 1 Tag und umfasst folgende Bestandteile:

  • Anlegen der PSAgA
  • Helm aufsetzen und einstellen
  • Anschlagen im Korb
  • Selbsterfahrung: Wie hängt man frei in einem Auffanggurt?
  • Verwendung von Lifestraps
  • Demonstration der Kauerposition
  • Ablaufschema beim Aussteigen in der Höhe

Aufbauschulung

Die Aufbauschulung „Rettungstraining“ nach DGUV R 112-198 dauert ebenfalls 1 Tag und behandelt im Speziellen das Thema Rettung in der Höhe. Diese Schulung kann je nach Größe und speziellen Anforderungen der Schulungsgruppe 0,5-1 Tag dauern.

Kat. I ist die Vorbedingung, um an der Kat. II-Schulung teilzunehmen. Die Ausbildung umfasst jeweils einen theoretischen und einen praktischen Anteil sowie jeweils eine theoretische und praktische Prüfung. Mit Erfahrungsnachweis beträgt die Ausbildungsdauer 1 Tag, liegt kein Erfahrungsnachweis vor, umfasst die Ausbildung 2 Tage.

Fazit: Sicherheit hat Priorität

Der sichere Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist eine gemeinsame Aufgabe, bei der alle Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. Die PSA gegen Absturz ist ein wichtiger Bestandteil dieses Sicherheitskonzepts, auch wenn sie nicht pauschal als verpflichtend vorgeschrieben ist.

Die Gefährdungsbeurteilung, die Betriebsanleitung des Herstellers und die Anforderungen des Bauherrn sind entscheidende Faktoren, die bestimmen, wann das Tragen einer PSA gegen Absturz notwendig ist. Die technischen Anforderungen, insbesondere die maximale Verbindungsmittellänge von 1,8 Metern und die korrekte Verwendung der Anschlagpunkte, müssen strikt eingehalten werden.

Die Verantwortung liegt bei allen Beteiligten: Beim Unternehmer für die Bereitstellung und Unterweisung, bei der Führungskraft für die Überwachung, bei der Bedienperson für die tägliche Prüfung und bei den Prüfern für die jährliche Überprüfung. Die rechtlichen Grundlagen sind in zahlreichen Verordnungen und Regelwerken festgelegt, die alle beachtet werden müssen.

Sicherheit auf der Baustelle hat Priorität, und die richtige Verwendung der PSA gegen Absturz ist ein wichtiger Beitrag dazu. Durch eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, die Einhaltung der technischen Anforderungen und die regelmäßige Unterweisung und Schulung können Unfälle vermieden und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden.