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Mobilift
PSA und PSAgA auf Abeitsbühnen
Arbeitssicherheit

PSA und PSAgA auf Abeitsbühnen

Der sichere Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist ein zentrales Thema im Arbeitsschutz, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte von höchster Bedeutung ist. Eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen in diesem Kontext ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA), insbesondere die PSA gegen Absturz (PSAgA).

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Azubi-Speed-Dating im RheinEnergieSTADION
Karriere

Azubi-Speed-Dating im RheinEnergieSTADION

Am vergangenen Azubi-Speed-Dating im RheinEnergieSTADION in Köln haben wir von Mobilift wieder viele interessante Gespräche geführt – mit jungen Menschen, die ihre Zukunft praktisch und handwerklich gestalten möchten. Veranstaltungen wie diese (letztes Jahr kamen über 2.800 Interessierte!) sind für uns eine hervorragende Gelegenheit, direkte Kontakte zu knüpfen, Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen und für Ausbildungen sowie […]

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Wer darf Hubarbeitsbühnen bedienen?
Arbeitssicherheit

Wer darf Hubarbeitsbühnen bedienen?

Hubarbeitsbühnen sind effektive Arbeitsmittel – aber gerade deshalb gilt: Die Arbeit in der Höhe ist risikoreich und verlangt qualifizierte Bediener. In diesem Artikel geht es um die Anforderungen an Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen: gesetzliche Vorgaben, fachliche Befähigung, gesundheitliche Eignung und die konkrete Umsetzung im Betrieb.

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Azubi‑Speeddating an der Gesamtschule Lohmar
Karriere

Azubi‑Speeddating an der Gesamtschule Lohmar

Am Donnerstag, den 19.02.2026, waren wir als Aussteller beim Azubi‑Speeddating der Gesamtschule Lohmar vertreten. Die Veranstaltung ist inzwischen ein fester Bestandteil der Berufsorientierung für die Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs in Lohmar – und bot auch uns eine hervorragende Gelegenheit, mit potenziellen Auszubildenden persönlich ins Gespräch zu kommen.

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Schriftliche Beauftragung für Bediener
Arbeitssicherheit

Schriftliche Beauftragung für Bediener

Hubarbeitsbühnen sind effiziente Helfer bei Montage, Wartung und Bauarbeiten – bergen aber auch Risiken. Deshalb schreibt das Arbeitsschutzrecht nicht nur Ausbildung und Unterweisung vor, sondern verlangt auch, dass Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen, schriftlich beauftragt werden.

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