Die System-Card

Sorgen Sie systematisch für Sicherheit:
Sicherheitsschulung mit SYSTEM-LIFT

Dies ist er, der international anerkannte Befähigungsnachweis zum sicheren Führen von Hubarbeitsbühnen:

Nennen Sie ihn

  • Bedienerausweis für Arbeitsbühnen,
  • Hebebühnen-Führerschein,
  • Arbeitsbühnen-Führerschein,
  • Arbeitsbühnenschein,
  • Bühnenschein

oder einfach: SYSTEM-CARD.

Ihre Verantwortung

Beauftragen Sie einen Ihrer Mitarbeiter, Arbeiten oben per Hubarbeitsbühne zu verrichten, stehen Sie dafür gerade, dass er dazu auch fähig ist. Dass er das Gerät bedienen und sicher damit umgehen kann. Wie Sie da sicher sein können? Wie in jeder anderen anspruchsvollen Arbeit auch, muss der Kollege laut Gesetz eine standardisierte Ausbildung, Schulung und Unterweisung absolvieren und regelmäßig auffrischen (jährliche Unterweisung). Kann er über deren Erfolg einen anerkannten Beleg vorweisen, werden Arbeitsschutzbehörde, Gewerbeaufsichtsamt oder Unfallversicherung damit zufrieden sein. Sicherheit für Sie, Ihre Betriebsangehörigen und Kunden.

Ziele unserer Schulung:

  • Schutz des Arbeitsnehmers
  • Professionelles und effektives Arbeiten
  • Rechtssicherheit / Schutz des Unternehmers

Gute Ausbildung befreit Sie nicht nur von der Haftung für Schäden bei Unfällen. Sie garantiert Ihnen, dass Angestellte Ihres Unternehmens wissen, was sie tun, wie sie es am effizientesten tun und das beste Ergebnis abliefern. Ausbildung ist das A & O für aktuelles Wissen, praktisches Knowhow und - ordentliche Leistung. Denn erst Können macht auch sicher. Genau darum geht es uns. Die SYSTEM-CARD ist nicht das Ziel, sie ist ein praktischer Nachweis über praxisrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse.

SYSTEM-CARD Sicherheitsschulung: Erfüllt alle entscheidenden Standards und Anforderungen

  • nach BGG 966 (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 966)
  • international gültig nach ISO 18878
  • zertifiziert nach SYSTEM-CARD Schulungsmaßnahmen
  • zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001
  • in einem der 60 zertifizierten SYSTEM-CARD–Schulungszentren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • oder inhouse in Ihrem Betrieb

Nun sind Arbeitsbühnen, Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen an sich schon sehr sichere Arbeitsmittel. Sie bergen dennoch einige spezifische und grundsätzliche Gefahren, die jeder Bediener kennen und beherrschen sollte. Sicherheit und Unfallverhütung sind denn auch die Hauptbeweggründe für die Pflicht zur Ausbildung und Unterweisung VOR dem Beauftragen und Bedienen. Das ergibt zweifellos Sinn und ist nicht in einer halben Stunde erledigt.

Festgelegt ist diese Verpflichtung in zugehörigen Grundsätzen durch die Berufsgenossenschaft und deren übergeordneten Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Der frühere Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Nr. 966 (BGG/GUV-G 966), kurz auch Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz 966 (BGG 966), wurde inzwischen abgelöst vom identischen DGUV Grundsatz 308-008. Er regelt im Detail die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen in Deutschland.

Für den Fall, dass Sie auch Arbeiten im Ausland durchführen lassen, sollte die Sicherheitsschulung zugleich die internationalen Standards nach ISO 18878 erfüllen. Bislang sind sie festgehalten in den britischen Normen als BI ISO 18878:2013. Sie gelten für standardisierte Trainings von Führern mobiler Hubarbeitsbühnen (MEWPs, mobile elevating work platforms). Eine Übertragung als europäische EN und/oder deutsche Norm DIN existiert nicht.

Als eines der über 60 zertifizierten Schulungszentren unseres Partners SYSTEM-LIFT bieten wir Ihnen maximale Kompetenz und Sicherheit: die Expertise eines der deutschlandweit führenden Ausbildungsanbieter zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen, SYSTEM-CARD. Dessen Qualitätsmanagement wiederum erhielt vom TÜV-Nord das Zertifikat nach ISO 9001.

Lassen Sie sich nicht abspeisen mit abgespecktem Praxis-Training an nicht relevanten Geräten. Was unsere SYSTEM-CARD bescheinigt, haben wir auch geschult. Dies ist im Falle eines Unfalls ausschlaggebend. Denn stellt sich heraus, der Bediener war für die jeweilige Gerätebauform nicht ausgebildet, haften nicht nur Sie als Weisungsbefugter oder Unternehmer, sondern auch wir als Schulungsanbieter oder der Trainer. Vertrauen Sie nur seriösen Ausbildern.

Wir schulen wahlweise in folgenden Gerätekategorien:

  • Kategorie I         AB (Anhängerhubarbeitsbühne)
  • Kategorie II        LKW (Lkw-Hubarbeitsbühne)
  • Kategorie III       GTB/TB (Teleskop- /Gelenkteleskop-hubarbeitsbühne)
  • Kategorie IV       SB (Scherenhubarbeitsbühne)
  • Kategorie V        SP (Spezialgeräte)

Rufen Sie gleich an und buchen Sie die Schulung in unserem Haus oder bei Ihnen vor Ort. Zu einem gut investierten Tag.